Spanien hebt das Weltrechtsprinzip auf

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Palacio la Moncloa

Diplomatische Konflikte sind lästig. Zumindest wenn es nach der jetzigen konservativen Regierung Spaniens geht. Und so wurde am Dienstagabend dank der absoluten Mehrheit der Partido Popular (PP) im Parlament das Weltrechtsprinzip aufgehoben.

Diese Regelung erlaubte es den Strafvervolgungsbehörden bisher Ermittlungen bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, auch wenn diese nicht in Spanien begangen wurden. Spanischen Richtern wird es also in Zukunft nicht mehr möglich sein bei besonders schweren Verbrechen Ermittlungen einzuleiten. Dass dieses neue Gesetz jetzt in Kraft tritt ist kein Zufall. Denn Spaniens Justiz hatte erst am Montag Haftbefehl gegen fünf ehemalige hohe Funktionäre Chinas erlassen. Unter anderem auch gegen den ehemaligen Präsidenten Jiang Zemin und den Ex-Premierminister Li Peng. Hierbei gehe es im den Verdacht auf Völkermord in Tibet.

Jedoch hat gleich am nächsten Tag die Sprecherin des chinesischen Außenamts Hua Chunying in Peking bekannt gegeben, dass „China sehr verärgert“ sei. Noch am gleichen Abend hat die spanische Regierung über die Aufhebung des Weltrechtsprinzips abgestimmt und – siehe da – bereits in der erster Lesung entschied sich die Regierung zu dieser Justizreform. Als Begründung gab der Fraktionssprecher der PP an, man wolle „diplomatische Konflikte vermeiden“. Diese diplomatischen Konflikte werde es nun auf Kosten der Menschenrechte nicht mehr geben.

Auch die USA und Isreal hatten schon einmal höflich in Madrid nachgefragt, warum sich spanische Gerichte denn unbedingt mit Themen wie Guantánnamo oder dem Gaza-Streifen beschäftigen müssen. Spanien hatte das Prinzip der universellen Justiz bisher sehr ernst genommen. Deshalb ist es für den Vorsitzenden des Tibet-Ausschusses umso enttäuschender, dass die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit im Fall Tibet nun der Realpolitik zum Opfer gefallen ist.

Mit dem Prinzip des Weltrechts wurde bereits 1994 der chilensiche Ex-Diktator Augusto Pinochet in London festgenommen. Damals hatten spanische Gerichte einen Haftbefehl erlassen, sodass Spanien bis heute als letzte Anlaufstelle für Haftbefehle galt, wenn es darum ging besonders schwere Verbrechen an der Menschlichkeit zu verfolgen.

Auch Deutschland hat die Verträge zur universellen Justiz unterschrieben.

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