Bescheinigung über letztwillige Verfügungen und Testamente in Spanien

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Trauerschleife Chiclana

Das spanische Zentralregister für letztwillige Verfügungen. Ein unangenehmes Thema; doch trotzdem müssen wir darüber reden. Insbesondere für ausländische Residenten ist es enorm wichtig, sich frühzeitig über die Nachlassformalitäten zu kümmern, wenn ein geliebtes Familienmitglied von uns geht.

Mit der Sterbeurkunde ist in Spanien ein Antrag auf Auskunft beim Zentralregister für letztwillige Verfügungen in Madrid (spanisch: Registro General de Actos de Ultima Voluntad), ähnlich zum von der Bundesnotarkammer seit 2012 geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland, möglich. Der An trag kann frühestens 15 Tage nach Ableben des Erblassers gestellt werden. Dem Antrag an das Zentrale Nachlassregister ist die Originalsterbeurkunde beizufügen. Aus dem Zertifikat des zentralen Nachlassregisters ergibt sich, ob und ggf. wann und wo der Erblasser in Spanien Verfügungen von Todes wegen errichtet hatte.

Dieses Register bestätigt also prima facie, welches das letzte gültige und notariell erteilte Testament ist. Damit wird die rechtliche Unsicherheit von widersprüchlichen Testamenten ausgeschlossen. Auch wenn ein deutsches Testament, das eine Regelung hinsichtlich der spanischen Immobilien betrifft, in das spanische Register eingetragen werden kann, geschieht dies in der Praxis selten.

Wie beantragt man diese Bescheinigung?

Für den Antrag ist das Formblatt 790 zu verwenden. Das Formular findet man im Internet unter https://sede.mjusticia.gob.es/servidorFormularios/formularios?dFormulario=790&lang=es_es) oder ist über folgenden offizielle Stellen zu bekommen:

-Provinziale Zweigstelle des Justizministeriums,
– Standesämter,
– oder im Zentralen Bürgerbüro in Madrid

Die Gebühren belaufen sich z. Zt. auf 3,62 €, die man in Spanien bei jeder mit dem Finanzamt zusammenarbeitende Bank bezahlen kann.
Im Ausland, wenn diese Bank in dem entsprechenden Land eine Filiale hat oder per Banküberweisung außerhalb Spaniens gelegene Banken.
Für Auslandsüberweisungen sind jeweils IBAN und BIC-Code anzugeben

Überweisungsbank:
BBVA (Banco Bilbao Vizcaya)
Kontoinhaber:
Ministerio de Justicia – Cuenta Restringida Redaudación Tasaas Extranjero
Steuernummer des Kontoinhabers:
S-2813610-l
IBAN: ES62018223704202 0800 0060
BIC Code der BBVA: BBVAESMMXX

Der Antrag kann persönlich gestellt werden entweder:
a) in Madrid, im Bürgerbüro
b) außerhalb von Madrid, in den Zweigstellen (Gerencias Territoriales) des Justizministeriums.
Bei direkter Beantragung wird die Bescheinigung meistens sofort ausgestellt.
Der Antrag kann auch per Brief beantragt werden. Die zuständige Anschrift ist folgende:
Registro General de Actos de Última Voluntad
Ministerio de Justicioa
Plaza Jacinto Benavente, 3
ES – 28012 Madrid

Die Anschrift erscheint im Formular 790 unter dem Absatz “Identificación“) (Identifizierung)

Per Post gestellte Anträge haben eine Abwicklungszeit von 10 Tagen nach Erhalte der Unterlagen seitens der Behörde.
Vom Ausland gestellt Anträge auf Bescheinigungen über letztwillige Verfügungen sind auch an die erwähnte Anschrift zu richten. Dem Formblatt sind folgende Unterlagen beizufügen:

– Original der Sterbeurkunde + Apostille und vereidigte Übersetzung
– Das Formular mit dem Stempel der Bank als Nachweis der vorab bezahlten Ausstellungsgebühren.

Online:
Diese Variante geht inzwischen auch, der Antragsteller muss natürlich eine elektronische Unterschrift vor spanischen Behörden anerkannt haben.

Informationen und Kontaktaufnahme bitte über Informationsbüro Schutzgemeinschaft
Costa del Sol – Torremolinos
Avda. Carlota Alessandri, 91
Urbanización Eurosol, Blq. 105-107
E – 29620 Torremolinos / Málaga
Tel. 0034-952-38 90 75
Fax 0034-952-37 12 86
e-mail: info[ÄT]schutzgemeinschaft.es

Büro in Deutschland:
Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V.

Carl Benz Str. 17 A
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Tel. 07741–2131 Fax 1662
e-mail: kontakt[ÄT]schutzgemeinschaft-ev.de
www.schutzgemeinschaft-ev.de

Unser Stützpunkt für Conil:
+ 34 606 54 60 65
www.luz-consult.com

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