Immobilien: Steuerliche Neuregelungen im Jahr 2015 in Spanien

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Immobilien in Andalusien

2015 ist Wahljahr in Spanien. Da werden üblicherweise die Steuern gesenkt. So gibt es auch drei Themenkreise, die neu geregelt wurden, aber auch zuvor schon schwer verständlich waren und deshalb immer wieder nachgefragt wurden. Es handelt sich um:

– Gewinnberechnung und Versteuerung bei der Veräußerung einer Wohnimmobilie.

– Muss ich auf den Veräußerungsgewinn auch Steuern zahlen, wenn ich über 65 bin?

– Gibt es die Halte/Spekulationsfristen (etwa 10 Jahre) nach deren Ablauf gar keine Veräußerungsgewinne mehr zu versteuern sind.

Das erste Thema wird in der jetzigen Ausgabe dargestellt. Die beiden weiteren Themen im nächsten Artikel.

Die Einkommenssteuer auf Veräußerungsgewinne (IRPF und IRNR – Impuesto de la Renta de las Personas Fiscas und Impuesto de la Renta de No Residentes) lag im letzten Jahr bei 21%, dieses Jahr bei 20% und im nächsten Jahr bei 19%. Das freut viele. Aber dennoch, es lohnt sich genau hinzuschauen.

Beispiel 1
Haus für 500.000,00 Euro im Jahr 2005 erworben, nebst 50.000,00 Euro Erwerbsnebenkosten. Verkauf im Dezember 2014 mit Verkaufsnebenkosten von 60.500,00 Euro. Der Gewinn errechnet sich wie folgt:

Anschaffungskosten 500.000,00 Euro
Erwerbsnebenkosten 50.000,00 Euro
Koeffiziententabelle x 1,1376%
(Kaufkraftausgleich)
Anschaffungskosten insgesamt 625.680,00 Euro
Veräußerungspreis 1.000.000,00 Euro
Veräußerungskosten 60.500,00 Euro
Veräußerungskosten insgesamt 939.500,00 Euro
Gewinn wird durch Differenz 939.500,00 Euro
errechnet abzgl. 625.680,00 Euro
Gewinn: 313.820,00 Euro

Auf diesen Gewinn mußten im Jahr 2014 21% Steuern bezahlt werden, d.h. 65.902,20 Euro.

Beispiel 2
Wie oben dargestellt werden im Jahr 2015 dann statt 21% nur noch 20% bezahlt.

Mal sehen ob`s billiger wird!

Anschaffungskosten 500.000,00 Euro
Erwerbsnebenkosten 50.000,00 Euro
Anschaffungskosten insgesamt 550.000,00 Euro
Veräußerungspreis 1.000.000,00 Euro
Veräußerungsnebenkosten 60.500,00 Euro
Veräußerungskosten insgesamt 939.500,00 Euro
Gewinn wird durch Differenz 939.500,00 Euro
errechnet abzgl. 550.000,00 Euro
Gewinn: 389.500,00 Euro

Auf diesen Gewinn werden im Jahr 2015 nur noch 20% Steuern bezahlt.

389.500,00 Euro x 20% = 77.900,00 Euro.

Was für eine Überraschung!

Trotz Steuersenkung zahlt der Steuerbürger 11.997,00 Euro in 2015 mehr.

Wie kann denn das sein?
Ganz einfach, was der Gesetzgeber in politischen Diskursen nicht erwähnt ist, daß die Koeffiziententabelle ab 01.01.2015 nicht mehr gilt. In unserem Beispiel wurde der Kaufkraftausgleich für 10 Jahre mit 75.680,00 Euro errechnet. Dies galt noch für 2014, fiel aber in 2015 vollständig weg. Daran liegt es.

So kommt es zu dem Phänomen, dass der Bürger trotz lautstark angekündigter Steuersenkung am Jahresende mehr als im Jahr zuvor bezahlt. Es lohnt sich manchmal etwas genauer hinzuschauen.

Im nächsten Heft von Grundbesitz international behandele ich die zwei weiteren oftmals undurchsichtigen Themen, die ich oben genannt hatte.

Matthias WOHLFARTH
C.C. Guadalmina Alta Bloque Barclays Bank, 1a planta
ES – 29678 San Pedro de Alcántara (Málaga)
Tel. 0034-952 880855
Fax 952 88 0281
e-mail: wohlfarth [ÄT] wohlfahrt-abogados.com

Aus: Grundbesitz International – Ausgabe August 2015
Mit freundlicher Genehmigung der Schutzgemeinschaft e. V.

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