Spanien: Zeitgemäßes Urteil

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Ein Chef der spanischen Verbraucherrechtsorganisation twitterte Beleidigungen gegen Konkurrenten. Jetzt hat ihn das Gericht in Sevilla neben einer Geldstrafe dazu verurteilt, das gegen ihn verhängte Urteil 30 Tage lang auf seinem Twitteracount zu veröffentlichen.

Der Leiter der Verbraucherrechtsorganisation benutzte den Nachrichtendienst Twitter über zwei Jahre, um Unwahrheiten und Beleidigungen über eine Konkurrenzorganisation zu verbreiten. Nun ist er von dem Gericht in Sevilla dazu verurteilt worden, 30 Tage lang sein Urteil zu twittern. Zusätzlich muss der Mann 4000 Euro Schadensersatz zahlen und 57 besonders beleidigende Tweets löschen.

Die Auflagen des Gerichtes legen genau fest, dass er zu den spanischen Stoßzeiten, 9-14Uhr oder 17-22Uhr, sein Urteil veröffentlichen muss. Die Richter wiesen den Verurteilten an, ein Tool zu benutzen, welches ihm erlaubt mehr als 140 Zeichen zu zwitschern, da das Urteil vier Absätze lang ist. Das Gericht überrascht mit seinem zeitgemäßen Urteil und amüsiert die Medienlandschaft.

Mehrere Twitteruser fragten den Verurteilten, wann er denn gedenke, mit seiner Auflage zu beginnen. Als Antwort bekamen sie nur ein uneinsichtiges und gekränktes „Niemals“.

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