Die spanischen Parlamentswahlen 2015 finden am 20. Dezember 2015 statt. Das spanische Parlament (die Cortes Generales) besteht aus zwei Kammern. Gewählt werden die 350 Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Kongress) und 208 der 266 Mitglieder des Senats. Insgesamt gibt es 616 Abgeordnetensitze im Parlament.
Nach den Wahlen beginnt die XI. Legislaturperiode seit dem Inkrafttreten der Verfassung von 1978 und die erste mit Felipe VI als König.Am selben Tag werden in 30 Gemeinden und 113 kleineren Orten erneut Kommunalwahlen stattfinden, da diese aufgrund fehlender Kandidaten nach den Wahlen vom 24. Mai wiederholt werden müssen.
Die neugewählten Kammern treten gemäß Artikel 5 der Wahlausschreibung am 13. Januar 2016 um 10.00 Uhr zu ihren konstiuierenden Sitzungen zusammen.
Vorfeld
Die Wahl des Termins
Mitte Mai 2014 gab die Zeitung ABC einen Artikel heraus, in dem Rajoy die Möglichkeit in Betracht zog, den Wahltermin auf Januar 2016 zu verschieben. Eine laxe Auslegung des Parlamentswahlgesetzes erlaubt den 20. Februar 2016 als spätesten Wahltermin. Dieser Verzögerung liegt die Annahme der Exekutive zugrunde, je länger die Legislaturperiode dauert, desto ersichtlicher werden wirtschaftliche Fortschritte für die Bürger.
In darauffolgenden Pressemitteilungen erklärte Rajoy er wolle „die Legislaturperiode ausschöpfen“ und die Wahlen für den 13. oder 20.12. ansetzen wobei der 20. „eher in Frage käme“.
Schließlich legte sich Rajoy in einem Interview auf den 20.12. als Wahltermin fest. So kam es, dass die zehnte Legislaturperiode mit 4 Jahren und einem Monat ohne Parlamentswahlen, zur bisher längsten in der spanischen Demokratie wurde.
Am 27.Oktober wurde der Termin für die Parlamentswahlen offiziell auf den 20.Dezember 2015 angesetzt.
Das Wahlsystem
Die Gesetzgebung für das Wahlverfahren in Spanien setzt sich aus folgenden Normen zusammen:
– der Verfassung
– dem Ley Orgánica 5/1985 del Régimen Electoral General (LOREG)
– dem Ley Orgánica 2/2011, einer Modifikation des LOREG
Der Abgeordnetenkongress
Gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Spanischen Verfassung und Artikel 162 des Wahlgesetzes gehören dem Kongress 350 Abgeordnete an, die alle vier Jahre in allgemeiner, freier, gleichberechtigter, direkter und geheimer Wahl provinzweise gewählt werden. Die Wahlkreise der Kongressabgeordneten sind die Provinzen, zu denen auch Ceuta und Melilla als eigenständige Wahlkreise zählen. Dabei steht jeder Provinz ein Minimum von zwei Abgeordneten, den Städten Ceuta und Melilla je ein Abgeordneter zu. Die restlichen 248 Abgeordneten werden den Provinzen proportional zu ihren Einwohnerzahlen zugeteilt.
Die Zuteilung der Sitze findet allein auf Ebene der Wahlkreise (Provinzen) statt, es gibt keinen Reststimmenausgleich auf nationaler Ebene. Die nominelle Sperrklausel liegt zwar in allen Wahlkreisen bei lediglich 3 %. In den meisten Wahlkreisen liegt die faktische Prozenthürde wegen der beschränkten Anzahl der zu vergebenden Mandate allerdings wesentlich höher. In den kleinen Wahlkreisen hatten deshalb bei vergangenen Wahlen nur die beiden großen Parteien PSOE und PP bzw. starke Regionalparteien (CiU, ERC, PNV, Amaiur, CC, Geroa Bai) eine realistische Chance, Mandate zu gewinnen. Wenn sich die Wahlumfragen bestätigen, wird sich der Kreis dieser Parteien bei der Wahl 2015 um Ciudadanos und Podemos erweitern.
Das Dekret über die Wahlausschreibung stellte dementsprechend fest, dass in den einzelnen Provinzen die folgenden Zahlen an Abgeordneten zu wählen sind:
Abgeordnetenzahl je Provinz
• Provinz Madrid: 36 Abgeordnete
• Provinz Barcelona: 31 Abgeordnete
• Provinz Valencia/València: 15 Abgeordnete
• Provinzen Alicante/Alacant, Sevilla: je 12 Abgeordnete
• Provinz Málaga: 11 Abgeordnete
• Provinz Murcia: 10 Abgeordnete
• Provinz Cádiz: 9 Abgeordnete
• Provinzen Asturien, Balearen, Bizkaia, A Coruña und Las Palmas: je 8 Abgeordnete
• Provinzen Granada, Pontevedra, Santa Cruz de Tenerife und Zaragoza: je 7 Abgeordnete
• Provinzen Almería, Badajoz, Córdoba, Guipuzkoa, Girona, Tarragona und Toledo: je 6 Abgeordnete
• Provinzen Kantabrien, Castellón/Castelló, Ciudad Real, Huelva, Jaén, León, Navarra und Valladolid: je 5 Abgeordnete
• Provinzen Albacete, Araba/Álava, Burgos, Cáceres, Lleida, Lugo, Ourense, La Rioja und Salamanca: je 4 Abgeordnete
• Provinzen Ávila, Cuenca, Guadalajara, Huesca, Palencia, Segovia, Teruel und Zamora: je 3 Abgeordnete
• Provinz Soria: 2 Abgeordnete
• Autonome Städte Ceuta und Melilla: je 1 Abgeordneter
Senat
Der Senat ist laut Verfassung eine Kammer mit territorialen Representanten. 206 der Senatoren werden in geheimer, direkter, allgemeiner und freier Wahl in den Festlandprovinzen gewählt. Desweiteren wählen die Parlamente der Autonomen Gemeinschaften je einen Senator und einen weiteren pro 1 Million Einwohner. Insgesamt macht das 261 Senatoren. Für das Wahljahr 2015 verteilen sich die Senatoren wie folgt:
Festlandprovinzen je 4 Senatoren
Gran Canaria, Mallorca und Teneriffa je 3 Senatoren
Ibiza-Formentera, Menorca, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro, Lanzarote und La Palma je 1 Senator
Verbleibende Termine im Wahlkalender
18. Dezember: Ende der Wahlkampagnen um Mitternacht
19. Dezember: Tag der Reflektion
20. Dezember: Wahltag. Die Regierung regiert bis zur Einsetzung der neuen Exekutive nicht
23. Dezember: Die allgemeine Stimmenauswertung beginnt, inklusive der Stimmen von Wahlberechtigten im Ausland
13.Januar: Bildung der beiden Kammern
Noch ohne Termin: Vereidigung des Präsidenten durch den Kongress.
Wahlkampagnen
Die Wahlkampagnen begannen am 4. Dezember mit der traditionellen Anbringung der Wahlplakate. Die Partido Popular, Ciudadanos, Unidad Popular und UpyD sarteten ihre Kampagnen von ihrem jeweiligen Parteisitz aus. Die PSOE tat das Gleiche in Getafe, Podemos in Villaralbo.
Fünf Tage vor den Wahlen verbietet die Wahlgesetzgebung „jegliche Veröffentlichung, Verteilung oder Wiedergabe von Wahlumfragen durch jegliche Art von Medien“. Die Kampagnen enden am 18. Dezember um 24:00. Ab diesem Moment ist es den Parteien verboten mittels Propaganda oder Kampagnen für sich zu werben.
Am 19. Dezember gibt es einen Tag zum Reflektieren.
Die Themen der Kampagnen
Die Wahlslogans der einzelnen Parteien lauten wie folgt:
• Partido Popular: España en serio.
• Partido Socialista Obrero Español: Un futuro para la mayoría.
• Ciudadanos: Con ilusión
• Podemos: Un país contigo, Podemos.
• Unidad Popular: Por un nuevo país.
• Unión Progreso y Democracia: Más España.
• Democracia y Libertad: (Im)possible—‘(Im)posible’—.
• Esquerra Republicana de Catalunya: Defensa el teu vot —‘Defiende tu voto’—.
• Unión Democrática de Cataluña: Solucions! —‘¡Soluciones!’—.
• Partido Nacionalista Vasco: Lehenik Euskadi. Euskadi es lo que importa —‘Primero Euskadi. Euskadi es lo que importa’—.
• Euskal Herria Bildu: Bildu erabakira—‘Únete a la decisión’—.
• Geroa Bai: Defiende Navarra. Nafarron Hitza Madrilen—‘Defiende Navarra. La voz de los navarros en Madrid’—.