Will ein Deutscher in Spanien eine Ferienimmobilie kaufen, ist die wohl wichtigste Frage: Bei einer deutschen Bank oder einem Kreditinstitut in Spanien finanzieren? Wir beschreiben nachfolgend, auf was Immobilienkäufer achten müssen.
Deutsche oder spanische Finanzierung?
Wer bar bezahlen kann, hat etliche Vorteile: Das spart Kosten, Zinsen und der Immobilienerwerb ist schneller abgewickelt. Finanzierungen können wahlweise bei spanischen Banken, aber auch bei einigen Banken in Deutschland abgeschlossen werden. Die zwei Möglichkeiten:
1. Finanzierung über Bank in Deutschland
Grundsätzlich können spanische Immobilien auch über eine deutsche Bank, Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut finanziert werden. Der Vorteil: Der Käufer hat die derzeitig günstigen deutschen Konditionen. So gibt es aktuell bereits Darlehen für rund zwei Prozent Effektivzinsen, wie der Kreditrechner von smava eindeutig belegt. Auch andere Kreditmöglichkeiten können heutzutage ganz einfach online miteinander verglichen werden, sodass das passende Angebot herausgefunden werden kann.
Allerdings finanzieren deutsche Kreditinstitute spanische Immobilien nicht so gerne, da die Bewertung der Immobilie von Deutschland aus schwierig ist. Außerdem fehlen den Bankmitarbeitern die erforderlichen Markt-Kenntnisse und die in Deutschland üblichen Erwerbsvorgänge sind in Spanien unbekannt. Unter Umständen kann aber alternativ auch eine in Deutschland befindliche Immobilie belastet werden.
2. Finanzierung über spanische Bank
Einige Banken mit Sitz in Deutschland haben auch in Spanien Niederlassungen. So zum Beispiel die Deutsche Bank oder Santander. La Caixa hat beispielsweise auch deutschsprachige Mitarbeiter. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Konditionen deutlich schlechter sind als in Deutschland üblich. Zudem kann sich hier der Zins fast täglich ändern, da eine längere Zinsfestschreibung unbekannt ist.
Was ist bezüglich der Steuern zu beachten?
Grundsätzlich gibt es keinerlei Einschränkungen hinsichtlich eines Erwerbs von Immobilien durch Deutsche. EU-Bürger genießen dieselben Rechte wie Spanier. Bei einem spanischen Immobilienkauf müssen Steuern einkalkuliert werden. So wird zum Beispiel die Mehrwertsteuer (IVA) erhoben, wenn der Immobilien-Verkäufer eine juristische Person ist und es sich um einen Neubau handelt. Außerdem enthält der Steuersatz auf den kanarischen Inseln eine Impuesto General Indirecto Canario in Höhe von 4,5 Prozent.
Sind beides – Käufer und Verkäufer – natürliche Personen, so fällt die Grunderwerbsteuer an, die abhängig von der Region ist und zwischen sieben und zehn Prozent beträgt. Außerdem ist auch noch eine Beurkundungssteuer zwischen 0,5 und 1,5 Prozent zu zahlen.
Tipp: Achtung beim Verkauf! Auch dabei fallen Steuern an, wie hier nachzulesen ist.
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