Ferienimmobilien – Hotels verbünden sich mit dem Feind

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Hotels und Hotelketten war die Vermietung von Ferienapartments durch Privatpersonen lange Zeit ein Dorn im Auge. Um dieser Art des unlauteren Wettbewerbs Einhalt zu gebieten, machen sich immer mehr Hotelketten nun die Geschäftsidee selbst zu eigen.

Viele Privatpersonen bieten ihren Erst- oder Zweitwohnsitz als Ferienapartment über einschlägige Online-Portale wie Airbnb für verhältnismäßig günstige Preise an. Hotels und Hotelketten beschweren sich seit Jahren über diese Art des unlauteren Wettbewerbs, da ein Großteil der durch die Vermietung erzielten Einnahmen durch die Wohnungseigentümer nicht offiziell versteuert wird. Einige Hotelketten sehen sich nun gezwungen diese Art von Geschäftsidee selbst zu übernehmen.

Spanische Hotelkette war Vorreiter

Wegbereiter dieser Lösung war die spanische Hotelkette Room Mate, deren Inhaber Enrique Sarasola im September 2014 das Online-Portal Be-Mate gründete, über das Ferienapartments vermittelt werden. Damals wurde er in der Hotelbranche als Verräter und schlimmeres bezeichnet – heute kopieren immer mehr Hotelketten weltweit diese geniale Idee. Für Sarasola war klar, dass der Boom der Vermietung von Ferienapartments nicht mehr gestoppt werden konnte und so beschloss er kurzerhand sich diesen zu Nutze zu machen. Er suchte private Anbieter von Ferienapartments, die in der näheren Umgebung eines seiner Hotels lagen und nahm diese unter Vertrag. Kunden, die die Apartments über sein Portal anmieten, profitieren weiterhin von den im Verhältnis mit einem Hotelzimmer günstigen Preisen und können darüber hinaus von allen zusätzlichen Dienstleistungen Gebrauch machen, die auch den Hotelgästen zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Portier- und Wäscheservice. Sarasola verbürgt sich dafür, dass die Apartments über die jeweils vorgeschriebenen Papiere oder Lizenzen verfügen und die gesetzlichen Regelungen – auch hinsichtlich der Versteuerung – eingehalten werden (die Vermietung von Ferienapartments wird von den autonomen Gemeinschaften geregelt und es gibt daher keine einheitlichen Vorschriften). Dem Eigentümer des Apartments werden alle mit der Vermietung desselben verbundenen Arbeiten wie Schlüsselübergabe, Kontrolle und Reinigung der Wohnung etc. abgenommen und der Mieter verfügt über die Rechtssicherheit und die Annehmlichkeiten, die ihm die Hotelkette bietet. Ein Gewinn für alle Beteiligten, wie es scheint.

Patricia Valenzuela, Direktorin von FEVITUR (Federación Española de Asociaciones de Viviendas y Apartamentos Turísticos = Spanischer Verband der Vereinigungen touristischer Wohnungen und Apartments) begrüßt diese Tendez. Der Hotelsektor habe eingesehen, so Velenzuela, dass diese Art von Unterbringung von den Nutzern sehr geschätzt werde und deren Kunden nicht unvereinbar mit den Angeboten der Hotels seien. Die Kunden würden ihre Entscheidung nicht anhand von Sternen treffen, sondern sich an der Meinung anderer Nutzer orientieren. Valenzuela erklärt zudem, dass durch die Konkurrenz die Qualität der Angebote verbessert werden würde.

Laut Kike Sarasola wollen die Hotelketten, die die Vermietung von Ferienapartments für sich entdeckt haben, verhindern, dass ihnen das gleiche passiert wie mit den Reservierungsportalen für Hotelzimmer. Warum also etwas verbieten, wovon die Hoteliers selbst profitieren können, fragt er. Und offenbar weiß er, wovon er redet: Im Juli 2015 wurde ihm die Goldmedaille für den Verdienst im Tourismus (Medalla de Oro al Mérito Turístico) des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus verliehen.

 

 

 

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