Polemik um Hundestrände in Andalusien neu entfacht

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Seit Jahren fordern Hundebesitzer aus Cádiz einen Strand, den sie im Sommer mit ihren Haustieren aufsuchen können. Die Stadt San Fernando hat nun einen entsprechenden Antrag bei der Regionalregierung Andalusiens eingereicht.

In der Badesaison vom 1. Juni bis zum 30. September sind Hunde am Strand strengstens verboten. Hundebesitzer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, werden mit Geldstrafen belegt. Anfang März hat die Gemeinde San Fernando nun einen entsprechenden Antrag bei der andalusischen Regionalregierung eingereicht. Der Antrag sieht vor einen Abschnitt des Strandes Camposoto für diesen Zweck abzugrenzen und so den Hundebesitzern zugänglich zu machen.

Der Hundepsychologe Juan Lacida, der dieses Ziel seit Jahren verfolgt, sagt über das geplante Projekt, es solle „Hand und Fuß haben“. Es sei geplant zwischen dem Zugang 8 und der Punta del Boquerón am Strand Camposoto einen Bereich mit separatem Zugang abzugrenzen, so dass die Badegäste von den Hunden nicht gestört würden. Dieser Bereich solle mit entsprechenden Hinweisschildern und Mülleimern für die Entsorgung der Exkremente versehen werden. Die Hunde sollen zudem an der Leine geführt werden und lediglich auf einem speziell gesicherten Bereich frei laufen können. Lacida spielt zudem auf die Vorteile an, die diese Maßnahme für den Tourismus der Region haben könnte: „Wenn jemand, der einen Hund besitzt, einen Strandurlaub plant, wird er dorthin gehen, wo er den Hund mitnehmen kann“, so der Hundepsychologe.

Andalusische Regionalregierung verbietet Hundestrände

Durch den von den Behörden von San Fernando eingereichten Antrag wird die Polemik um dieses Thema in Cádiz erneut angefacht. Bereits im September 2014 wurde in Rota probeweise ein Strandabschnitt für gleiche Zwecke zur Verfügung gestellt, doch das Experiment scheiterte an der Entscheidung der andalusischen Regionalregierung, die den entsprechenden Antrag mit der Begründung ablehnte, ein solches Projekt würde gegen das Küstengesetz und die Gesundheits- und Hygienevorschriften für Badegewässer verstoßen.

Die Stadtverwaltung von San Fernando vertritt die Ansicht, dass beide Optionen, Badestrand und Strand für Hunde, kompatibel sind. Fran Romero, Stadtverordneter für nachhaltige Entwicklung, betont, dass die Auszeichnungen der Strände mit der blauen Flagge, dem Gütezeichen „Ecoplaya“ und „Q“ für touristische Qualität zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein würden, da der für den Hundestrand geplante Bereich abseits des für Badegäste ausgestatteten Abschnitts läge.

Die andalusische Regionalregierung hat im Juni 2015 ein für alle Provinzen geltendes Verbot ausgesprochen, welches besagt, dass das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren an den Strand während der Badesaison vom 1. Juni bis 30. September untersagt ist. Die einzige Ausnahme bilden jene Strandabschnitte, die als nicht badetauglich eingestuft wurden, wie der Playa de Arroyo Totalán in Málaga, wo die beiden betroffenen Gemeinden Rincón de la Victoria und Málaga etwa 30.000 Euro investierten, um diesen Abschnitt „hundetauglich“ zu gestalten. Die Gemeinde Fuengirola hat Einspruch gegen den Beschluss der Regionalregierung eingelegt und erlaubt das Mitbringen von Hunden bis ein entsprechendes gerichtliches Urteil vorliegt.

 

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