Metro von Madrid gestattet Hunden Zutritt

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Madrid Metro 02

Seit dem 6. Juli dürfen Hunde in der U-Bahn von Madrid mit sich geführt werden, wodurch Metro de Madrid sich langsam den Richtlinien der europäischen Unternehmen in anderen Metropolen annähert. Der Zugang ist jedoch nur eingeschränkt erlaubt!

Ein Aufatmen für alle Tierbesitzer, endlich braucht man kein Auto und keine Hundebox mehr, um die spanische Hauptstadt mit seinem Haustier zu erkunden. Was in Barcelona, Berlin, Brüssel sowie London und Lissabon schon lange möglich ist, setzt sich nun auch langsam in weiteren Teilen Spaniens durch. Das Haustier gewinnt an mehr Freiheit, auch wenn die Richtlinien den ein oder anderen bestürzen werden, denn der erlaubte Zugang hat seine Tücken.

Hier die Vorschriften im Einzelnen:

  • Der Hund muss über einen Mikrochip verfügen, wodurch er identifiziert werden kann.
  • Nur ein Hund pro Fahrgast ist gestattet.
  • Der Hund muss an der Leine geführt werden, die eine maximale Länge von nicht mehr als 50 Zentimeter besitzt.
  • Alle Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
  • Nur im letzten Waggon ist es gestattet, den Hund mitzuführen.
  • Zu den Stoßzeiten bleibt das Betreten der U-Bahn mit einem Hund weiterhin verboten. Die Stoßzeiten von Montag bis Freitag lauten: 7.30 bis 9.30 Uhr, 14 bis 16 Uhr und 18 bis 20 Uhr.
  • Rolltreppen dürfen zur Sicherheit des Hundes nicht benutzt werden, Fahrstühle und Treppen sind erlaubt.
  • Vom Betreten der U-Bahn bis zu deren Ausgang ist der Hunde-Mitführer verantwortlich für das Einhalten der Regeln und darf Fahrgäste an Eingängen (Fahrstühlen und U-Bahn Türen) nicht behindern. Dies kann in Ausnahmesituationen begrenzt werden. 
  • Der Hundebesitzer gilt als Zweit-Verantwortlicher. Im Falle, dass er nicht selbst seinen Hund ausführt.

In den Monaten Juli und August sowie an allen Wochenenden im Jahr und an Feiertagen gibt es keine Zeitbegrenzung.

Das Mitführen von einem Hund führt zu keinen zusätzlichen Kosten.

Bis zu diesem Zeitpunkt durften nur kleine Haustiere in einem geeigneten Behälter oder Transportern mit sich geführt werden, die aufgrund ihrer Größe, Morphologie, Lautstärke, Geruch und Lärm die Passagiere nicht behinderten.

In Barcelona sind seit dem 1. Oktober 2014 ähnliche Regeln gültig. Die Stoßzeiten sind etwas flexibler (7 bis 9.30 Uhr und 17 bis 19 Uhr) und gelten nur vom 11. September bis einschließlich 24. Juni. Auch die Einschränkung der ausschließlichen Benutzung des letzten Waggons ist in Barcelona nicht als Vorschrift aufgeführt. Jedoch dürfen unter 16-Jährige keine Hunde mit sich führen, die vom Gesetz als potenziell gefährlich eingestuft worden sind.

Auch wenn die Bestimmungen viele Hundebesitzer entmutigen, ist hier Geduld gefragt, bis die Vorschriften in der Zukunft aufgelockert werden. Aller Anfang ist schwer!

Foto: Jorge Toledo

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