Gerichtsprozess gegen spanische Prinzessin bis Februar vertagt

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Die Verhandlungen wegen Steuerhinterziehung gegen die Schwester von König Felipe VI. und gegen 17 weitere Angeklagte wurden vom Gericht am Montag bis zum 9. Februar vertagt. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Anklage gegen die spanische Infantin Cristina aufrechterhalten wird. Neben den Anwälten der 50-jährigen hatte auch die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Am Montag tagte das Gericht in Palma de Mallorca. Hauptangeklagter des Korruptionsprozesses ist der Ehemann der Infantin Cristina, Iñaki Urdangarin. Dem 47-jährigen Ex-Handballstar des FC Barcelona wird zur Last gelegt, durch die gemeinnützige Stiftung „Nóos“ als Deckmantel, zusammen mit einem Geschäftspartner etwa sechs Millionen Euro unterschlagen zu haben.

Cristina ist angeklagt, ihrem Ehemann Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet und die Stiftung als Beirat vertreten zu haben. Die Infantin beteuerte vor Gericht ihre Unschuld. Sie wolle von den Machenschaften ihres Mannes nichts gewusst und Dokumente im blinden Vertrauen unterzeichnet haben. Die Lobbyorganisation diente dazu den königlichen Einfluss an Unternehmer und Politiker zu verkaufen.

Die Infantin steht auf dem sechsten Rang in der Thronfolge. Sie ist in der von Skandalen geprägten spanischen Monarchie das erste Mitglied der Königsfamilie, das vor Gericht angeklagt ist. Der amtierende König Felipe VI. entzog seiner Schwester Cristina bereits den Titel der „Herzogin von Palma de Mallorca“ und verbot ihr die Vertretung des Königshauses bei öffentlichen Veranstaltungen. Im Gegensatz zu den eingeleiteten Maßnahmen des Königs von Spanien, besteht neben den Anwälten der Infantin auch die Staatsanwaltschaft auf die Einstellung des Verfahrens. Bis zum 9. Februar prüft das Gericht nun, ob die Vorwürfe gegen das Mitglied der Königsfamilie aufrecht erhalten bleiben.

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