Google-Steuer in Spanien geplant

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1986
Leistungsschutzrecht in Spanien

Nachdem in Deutschland die Debatte um das sogenannte Leistungsschutzrecht hohe Wellen geschlagen hat, wird es auch in Spanien in absehbarer Zeit ein entsprechendes Gesetz geben.

Kurz vor dem Wochenende hat die spanische Regierung um Mariano Rajoy (PP) eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Diese sieht nun vor, dass Autoren und Verlage für ihre Veröffentlichungen von Suchmaschinenbetreibern eine „angemessene Vergütung“ erhalten. Suchmaschinen wie Google veröffentlichen in Diensten wie Google News kleine Textschnipsel von Artikeln der Zeitungen, die anschließend auf den jeweiligen Artikel direkt verlinken.

Dieses Vorgehen der Suchmaschinen war vielen Zeitungen und Verlagen in Spanien ein Dorn im Auge, da sie darin das Urheberrecht verletzt sahen. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass die Betreiber von Google und Co. zwar kleinere Texteausschnitte auch in Zukunft ungefragt nutzen dürfen, hierfür jedoch von vornerein eine Lizenzgebühr entrichten müssen. Den Suchmaschinen ist es dabei untersagt direkt mit den einzelnen Verlagen zu verhandeln. Sie müssen sich stattdessen an die Vertreterorganisationen der Urheberrechte wenden, um ein Vertragswerk zur Nutzung der Texte auszuhandlen. Die spanische Regierung hat bei Zuwiderhandlungen Geldbußen von bis zu 300.000 Euro angekündigt.

Spanische Pressevertreter zeigten in einer ersten Reaktion Begeisterung über diesen Schritt und meinten sogar, dass dieses neue Gesetz eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahrzehnte für den Schutz der Presse wäre. Die Suchmaschinenbetreiber hingegen argumentieren, dass sie den Verlagen schließlich kostenlos Besucher auf ihre Webseiten bringen würden und für diesen Werbeeffekt nicht bezahlt werden müsse.

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