Madrid (dpa) – Eine Klinik in Madrid hat die künstliche Befruchtung einer lesbischen Patientin abgebrochen und soll deshalb nun eine Entschädigung zahlen.
Ein spanisches Gericht verurteilte das Krankenhaus ebenso wie das Gesundheitsministerium der Region Madrid zu der Zahlung. Die Frau sei aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden, erklärte das Sozialgericht zur Begründung.
Es sprach in seinem am Montag bekanntgewordenen Urteil der Klägerin eine Entschädigung von rund 5000 Euro zu. Nach Informationen des staatlichen Rundfunks RNE war dies das erste Urteil dieser Art in Spanien. Das Krankenhaus legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Es berief sich darauf, sich an eine Verordnung der spanischen Zentralregierung von 2014 gehalten zu haben. Dieses Dekret hatte es der staatlichen Krankenversicherung untersagt, die künstliche Befruchtung alleinstehender oder lesbischer Frauen zu finanzieren.
Das Gericht wies in seinem Urteil demgegenüber darauf hin, dass das Verbot einer Diskriminierung Vorrang habe vor einer Verordnung. Der spanische Homosexuellenverband Felgtb begrüßte die Entscheidung. «Das Prinzip der Gleichberechtigung zählt mehr als der Starrsinn einiger Mitglieder der Regierung, die uns ihr Familienmodell aufzwingen wollen», sagte die Felgtb-Sprecherin Isabel Gómez.