Ferienwohnungen in Cádiz – Neue Verordnung tritt am 11. Mai in Kraft

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Ferienwohnung Spanien

In der Provinz Cádiz werden zwischen 10.000 und 30.000 Ferienimmobilien auf unterschiedlichen Webseiten zur Vermietung angeboten. Eine neue Verordnung der Regionalregierung von Andalusien, die am 11. Mai in Kraft tritt, soll dieser Schattenwirtschaft nun ein Ende setzen. 

Für den Hotelsektor ist die Vermietung von Ferienwohnungen seit jeher ein Dorn im Auge. Den etwa 75.000 geregelten Übernachtungsmöglichkeiten, die seitens der Hotels, Herbergen, Pensionen und Campingplätze der Provinz Cádiz angeboten werden, stehen laut Schätzung des Arbeitgeberverbandes des Hotel- und Gaststättengewerbes von Cádiz Horeca etwa 120.000 seitens nicht regulierter Ferienwohnungen – und apartments gegenüber.

Insbesondere die Forderungen der Vertreter des Hotelgewerbes haben nun zur Verabschiedung einer neuen Verordnung der Regionalregierung von Andalusien geführt, die dieser Situation ein Ende bereiten soll. So müssen die Eigentümer von Ferienimmobilien zunächst nachweisen, dass diese bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen, um diese anschließend in ein offizielles Register eintragen zu lassen. Dadurch soll zum einen erreicht werden, dass den Gästen ein Mindestmaß an Qualität und Komfort gewährleistet wird und zum anderen soll die öffentliche Sicherheit garantiert werden, denn die Eigentümer müssen zudem ein entsprechendes Verzeichnis ihrer Gäste führen, ähnlich wie es für Hotels und Pensionen obligatorisch ist.

Obgleich das andalusische Ministerium für Tourismus und Sport die an die Ferienimmobilien gestellten Voraussetzungen als ausreichend eingestuft hat, ist der Verband Horeca mit dem Erreichten noch lange nicht zufrieden und bezeichnet die Anforderungen als verbesserungswürdig, da auf Ferienwohnungen auch nach Einführung der neuen Verordnung bei weitem nicht die gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen zur Anwendung kommen, die dem Hotelsektor auferlegt sind.

 

 

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