FKK in der Provinz Cádiz nur eingeschränkt erlaubt

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Cortadura

Besondere Vorsicht ist geboten für Liebhaber der Freikörperkultur. An Stadtstränden der von Cádiz kann für die Praxis ein Bußgeld in Höhe von bis zu 750€ anfallen, die Legitimierung dieser Verordnung unterstreicht ein aktueller Gerichtsbescheid des Obersten Gerichtshofes von Spanien.

Am 3. Juli 2009 hatte die damalige amtierende Bürgermeisterin, Teófila Martínez, mit ihrer Partei „Partido Popular“ in absoluter Mehrheit ein Verbot mit Folgen von Sanktionen bei Nichtbeachtung für das Nacktbaden an den Stadtstränden von Cádiz (La Caleta, Playa Santa María del Mar, Playa Victoria, erster Teil des Cortadura Strandes) ausgesprochen. Das Bußgeld kann bei Verstoß zwischen 100 bis 750 € betragen.

Der Versuch der „Federación Española de Naturismo“ (Spanische Föderation der FKK-Befürworter) gegen das kommunale Plenum der Stadt Cádiz vorzugehen, ist damit gescheitert. Aufgrund der Polemik bei der Festsetzung dieser Stadtverordnung wurde damals ein Teilabschnitt des Cortadura Strandes zur FKK-Zone erklärt, welche sich außerhalb der Stadtmauern befindet.

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Gerichtsentscheidung die Verordnung der Stadtverwaltung von Cádiz für rechtens empfunden und die Sanktionen gutgeheißen. Solange ein Bereich für die FKK-Praktizierende offiziell ausgeschrieben ist. Im Falle der Stadt Cádiz begrenzt sich dieser auf den Teilabschnitt des Cortadura Strandes, der sich auf der Landzunge in Richtung San Fernando befindet. Damit hatte der Oberste Gerichtshof den Entscheid vom Gerichtshof in Andalusien 2013 bestätigt, welcher bereits die Legitimierung der kommunalen Verordnung bewilligt hatte.

Der Artikel 16, der Spanischen Verfassung, der die ideologische Freiheit als Grundrecht ansieht, kann demnach nicht auf die Freikörperkultur angewendet werden. Vielmehr gibt der Oberste Gerichtshof dem Argument der Partei „Partido Popular“ Recht, dass die Ausübung direkten Einfluß auf die Beziehung des Zusammenlebens in einer Stadt nimmt. Die Bußgeldfestsetzung ist nicht als Diskriminierung zu verstehen und verstoße auch nicht gegen die Grundsätze.

In anderen Fällen hatte der Oberste Gerichtshof kommunale Verordnungen (Barcelona, Valladolid und die Ortschaft Castella-Platja de Aro), die den Nudismus befürworten bewilligt und Einsprüche zurückgewiesen. Dies lässt erkennen, dass der Oberste Gerichtshof sich dem Recht der Kommunen anpasst und deren Mehrheitsentscheid als Befürwortung oder Ablehnung der ansässigen Bevölkerung verstanden sieht.

Für Liebhaber der Freikörperkultur gilt es daher sich vorher zu erkundigen, an welchen Stränden das Nacktbaden geduldet wird. Die allgemeine Regel besagt, dass die Strände, die als naturbelassen klassifiziert sind, die Ausübung des Nudismus gestatten und alle Stadtstrände es nicht dulden. Im Zweifelsfall lieber im Tourismusbüro oder bei der Unterkunft nachfragen. Es gibt viele jungfräuliche Strände in der Provinz Cádiz, wo Nacktbaden kein Problem darstellt.

Foto: Diana Steffens

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