Am 07. Oktober 2015 um 13.00 Uhr wird im Hotel Pez Espada in Torremolinos ein Vortrag zum Thema Grenzüberschreitendes Erbrecht – die EU-Erbrechtsverordnung stattfinden.
Referent wird sein unser Stützpunkt RA und Notar Dr. jur. Hermann Thebrath Fachanwalt für Steuerrecht.
Die EU-Erbrechtsverordnung hat große Auswirkungen: Etwa 12,3 Millionen Europäer leben in einem anderen Staat als ihrem Heimatland. Nachlassfälle mit Auslandsbezug werden immer bedeutsamer (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend). Im Vortrag werden die Grundzüge der EU-Erbrechtsverordnung dargestellt, auch anhand von Fallbeispielen und per Power-Point-Präsentation.
Der Vortrag dauert ca. 2 – 3 Stunden mit zwei Kaffee-Pausen. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen. Dr. Thebrath steht auch für individuelle Beratungen* im Anschluss zur Verfügung oder bei entsprechender Nachfrage sogar am nächsten Tag!!!
Hierzu sollten Sie vorab mit der Schutzgemeinschaft unter der Tel. 0049-7741-2131 einen Termin vereinbaren.
*Individuelle Beratungen/Honorar werden mit Herrn Dr. Thebrath direkt vereinbart.
Für Mitglieder ist der Vortrag kostenlos!!! Nutzen Sie diesen Termin! Nicht-Mitglieder der Schutzgemeinschaft bezahlen für den Vortrag 100 Euro.
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen und Ihre Fragen! Nutzen Sie den Vortrag! Für Todesfälle nach dem 17.08.2015 entfaltet die EU-Erbrechtsverordnung Wirkung, auch wenn dies in der Bevölkerung der EU noch nicht so richtig angekommen ist!
Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V.
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Fax 1662
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