Umstrittenes Abkommen zwischen EU und Türkei bereits in Kraft

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Trotz Kritik seitens der spanischen Abgeordneten trat am Sonntag das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei über die Rückgabe von Flüchtlingen in Kraft, das am Freitag von den 28 Staats- und Regierungschefs einstimmig angenommen wurde.

Unter anderem sieht der Pakt vor, dass in Griechenland ankommende Flüchtlinge ab dem 20. März in die Türkei zurückgeschickt werden. Im Gegenzug nimmt die EU für jeden Syrer, der sich darunter befindet, einen bereits in der Türkei befindlichen auf. Griechenland verpflichtet sich für jeden Flüchtling individuell zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Asyl hat. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass es zu Massenabschiebungen kommt. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind für die Umsetzung etwa 4.000 Personen wie Übersetzer, Rechtsanwälte, Richter und Grenzwächer erforderlich. Die Kosten in Höhe von circa 300 Millionen Euro werden von der EU getragen.

Aus der Türkei sollen zunächst 18.000 Syrer von den EU-Staaten aufgenommen werden. Diesen können weitere 54.000 Personen folgen, sollte dies erforderlich sein. Sollte die Höchstgrenze von 72.000 Flüchtlingen jedoch überschritten werden, wird der Mechanismus eingestellt und der Plan wäre somit gescheitert. Allerdings ist noch unklar wie die Flüchtlinge auf die EU-Staaten verteilt werden.

Die EU erhofft sich durch dieses Abkommen das Geschäft der Schleuser zu zerstören. Flüchtlinge, die illegal über die Ägäis nach Europa kommen, so die Idee, würden sich nicht auf eine solch gefährliche Reise begeben, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg hätten. Kritiker fürchten insbesondere, dass es in Griechenland zu sogenannten „Proforma-Verhandlungen“ kommt, denn die Einzelfallprüfung sei in der Praxis äußerst schwierig umzusetzen. Zudem steht die Türkei wegen so grundlegender Punkte wie der Verfolgung von Oppositionellen und Angriffen auf die Pressefreiheit in der Kritik. Zum Schutz der Flüchtlinge wurde nun vereinbart, dass diese gemäß der „relevanten“ internationalen Standards geschützt und nicht in gefährliche Herkunftsregionen abgeschoben werden können. Die Auslegung, welche Standards relevant sind, bleibt hierbei weitgehend der Türkei überlassen.

Der Türkei wurde im Gegenzug mit Visaerleichterungen und Zuständnissen bei den EU-Beitrittsgesprächen entgegengekommen. Zudem wurde der bereits bewilligte Betrag zur Hilfe für die Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von drei Milliarden Euro verdoppelt.

 

 

 

 

 

 

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